Liberale lehnen Nacktscanner am Flughafen ab
Nachdem die Pläne der Kommission bekannt geworden waren, hat sich der EU-Justizausschuss eingeschaltet. Die Abgeordneten wollen wissen, ob und in welcher Weise die Betrachtung von Genitalien und anderen intimen Körperteilen verhindert werden soll. Außerdem verlangen sie eine "wissenschaftliche und medizinische Bewertung" möglicher Gesundheitsrisiken durch die mit Millimeterwellen vorgenommenen Ganzkörper-Durchleuchtungen. Die Kommission will bei der Zulassung das Europaparlament umgehen. Das Parlament besteht jedoch auf seinem Veto-Recht.
Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, lehnt den Einsatz der Nacktscanner ab. "Diese Methode darf in Deutschland nicht eingeführt werden, denn sie überschreitet alle Schamgrenzen. Jeder ist für sinnvolle Kontrollen an Flughäfen, aber was zu weit geht, geht zu weit."
Der Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, Johannes Vogel, äußerte sich zwar aufgeschlossen gegenüber neuen technischen Möglichkeiten zur tatsächlichen Erhöhung der Sicherheit. „Dabei muss jedoch äußerst sensibel mit den Bürgerrechten der Menschen umgegangen werden.“
Ein solcher Scan sei jedoch „vollkommen entwürdigend und nach unserer Auffassung unvereinbar mit den hierzulande geltenden Grundrechten“, warnte der JuLi-Bundesvorsitzende. Dass die EU-Kommission das Parlament umgehen möchte, sei eine Katastrophe, so Vogel. Dass derzeit bereits versuchsweise einzelne Scanner in europäischen Städten eingesetzt würden, schlage dem Fass den Boden aus, zeigte sich Vogel empört. „Die Experimente müssen unverzüglich gestoppt werden. Wir wollen keine nackten Tatsachen an den Flughäfen“, so Vogel.
Parlamentarier fürchten dennoch, dass die neuen Geräte die herkömmlichen Leibesvisiten langfristig überflüssig machen. Tatsächlich ist der Entwurf einer entsprechenden EU-Regelung recht offen formuliert: Danach können die neuen Scanner „alleine oder in Kombination, als hauptsächliche oder zusätzliche Hilfsmittel unter festgelegten Konditionen“ eingeführt werden. „Am Ende werden das dann die Flughafenbetreiber entscheiden“, ist Alvaro überzeugt. Wenn sie entsprechende Geräte angeschafft haben, werden sie auch auf deren Einsatz dringen. „Ob es langfristig eine echte Wahlmöglichkeit gibt, ist mehr als fragwürdig.“
Das Parlament diskutiert in dieser Woche neben dem Einsatz von Körperscannern an Flughäfen auch die Weitergabe von Flugpassagierdaten. In beiden Fällen ist unklar, ob die Eingriffe in die Privatsphäre der Fluggäste ein wirkliches "Mehr" an Sicherheit bringe. Ein Thema, das in der vergangenen Wohe auch den Bundestag beschäftigt hat. Die Liberalen hatten einen eigenen Antrag „Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken“ in die Debatte eingebracht. FDP-Tourismusexperte Ernst Burgbacher warnte vor den massiven Datenerhebungen, die mit dem Abkommen zu den Fluggastdaten in Verbindung stünden. FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz forderte, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen.



