FDP Bundespartei - Goll: Keine Online-Durchsuchungen in Baden-Württemberg

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Goll: Keine Online-Durchsuchungen in Baden-Württemberg

[Ulrich Goll]
Ulrich Goll
Die schwarz-gelben Koalitionspartner in Baden-Württemberg haben sich am Dienstag auf ein neues Polizeigesetz geeinigt. Heimliche Online-Durchsuchungen wird es damit nicht geben. Zu verdanken ist das dem Widerstand der baden-württembergischen Liberalen. Justizminister Ulrich GOLL (FDP) erklärte dazu am Dienstag in Stuttgart, dass es wichtiger sei, eine Debatte über den Personalabbau als über die Online-Durchsuchung zu führen. „Ein paar Beamte mehr, die Augen und Ohren offen halten, nutzen viel mehr als eine Technik, die jede Privatheit zunichte macht und dann auch noch am Ziel vorbeischießt“, so Goll.

Innenminister Heribert Rech (CDU) hatte bis zuletzt auf die Online-Durchsuchungen gedrängt. Die Polizei müsse in die Lage versetzt werden, „mit modernsten Mitteln in die virtuelle und konspirative Welt des internationalen Terrorismus einzudringen und Gefahren rechtzeitig abzuwehren“, hatte Rech immer wieder betont. Mit seiner Haltung war er beim liberalen Koalitionspartner auf heftigen Widerstand gestoßen. Zuletzt änderte Rech seine Meinung, da es nicht verantwortbar sei, die Reform des Polizeigesetzes an diesem Punkt scheitern zu lassen. Um Einvernehmen mit den Liberalen zu erzielen, habe seine Partei zudem ihre Pläne zur Ausweitung der präventiven Telekommunikationsüberwachung zurückgeschraubt.

Justizminister Ulrich Goll hatte seine Ablehnung damit begründet, dass Terroristen einen Anschlag wohl kaum auf dem heimischen Rechner planen. „Welcher Attentäter benutzt seinen eigenen PC, welcher legt Informationen auf seinem PC ab?“, zitierte Goll den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen.

“Terroristen sitzen nicht am heimischen Computer, um ihre Attentate vorzubereiten. Sie nutzen Callshops und Internetcafés - das hat dieser Fall gezeigt“, erklärte Goll mit Blick auf die Festnahme einiger Terrorverdächtiger in der letzten Woche. Er ärgere sich, „wenn plötzlich alle so tun, als könnten unsere Ermittler diese Kommunikation und Internetnutzung nicht überwachen. Das ist einfach falsch“, sagte der Liberale. Da bereits heute die Datenübermittlung im Netz belauscht werden könne, brauche es keine Änderung der Strafprozessordnung und erst recht keine Online-Durchsuchung, so Goll.

Liberale Stimmen zu den Online-Durchsuchungen

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