Liberale Erfolgspolitik auf einen Blick
Wir kommen voranBürgerrechte und Justiz
- Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung
- Gleichstellung von Rechtsanwälten und Strafverteidigern mit einheitlichem Schutz vor staatlichen Ermittlungsverfahren (Aufhebung der vormaligen Unterscheidung zwischen Anwalt und Strafverteidiger)
- Verkürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate. Neues Wehrpflichtmodell (W6) sogar ein Quartal vor dem geplanten Termin umsetzbar (Gesetzentwurf vom Bundestag verabschiedet)
- Zur attraktiven Gestaltung der Wehrdienstpflicht können die Pflichtigen nach drei Monaten Grundausbildung bis zu zwei Praktika zur Spezialisierung in den Teilstreitkräften absolvieren
- Frühestens zwei Monate nach Beginn des Ersatzdienstes dürfen Zivildienststellen die Option für eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes um drei bis sechs Monate offerieren
- Gesetz für einen besseren Mandantenschutz
- Die freie und ungehinderte Kommunikation des Mandanten mit allen seinen Anwälten, nicht nur mit seinem Strafverteidiger, soll künftig von staatlicher Ausforschung ferngehalten werden. Rechtsanwälte und ihre Mandanten sind dadurch künftig umfassender vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen geschützt
- Gesetz für einen besseren Schutz von Journalisten und deren Informanten
- Ergänzung des Paragrafen 353b des Strafgesetzbuches. Zukünftig wird ein neuer Absatz die Anwendung der 'Beihilfe zum Geheimnisverrat' ausschließen
- Beschlagnahmungen bei Medienangehörigen durch eine Änderung der Strafprozessordnung erschwert
- Gesellschaftliches Engagement und Mitspracherecht gestärkt
- Petitionen, die innerhalb von 2 Monaten mehr als 100.000 Fürsprecher finden, werden künftig im Bundestag und vor den Fachausschüssen beraten
- Vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartner bei Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer (in Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz aufgenommen)
- Im Erbschafts- und im Schenkungsfall gelte damit für Lebenspartner die günstigste Steuerklasse I
- Durch die Änderung bei der Grunderwerbsteuer wird die Übertragung von Grundstücken zwischen Lebenspartnern steuerfrei
- Gleiches gilt für den Grundstückserwerb aus dem Nachlass beim Tod eines der Lebenspartner
- Gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Sicherungsverwahrung beschlossen (Eckpunktepapier)
- Gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen der Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch sollen sowohl rechtsstaatlich als auch europarechtskonform gestaltet werden
- Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes der Bevölkerung soll sich künftig auf die schwersten Fälle beschränken und ihren Ausnahmecharakter behalten







