FDP Bundespartei - Bürgergeld

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Bürgergeld

Mit dem liberalen Bürgergeld will die FDP bedürftige Menschen unterstützen, gleichzeitig aber auch die Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative fördern. Durch die Zusammenfassung und Pauschalisierung von steuerfinanzierten Sozialleistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die das nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen, nicht die Findigen.
Das Finanzamt übernimmt die Berechnung und Auszahlung des Bürgergeldes. Die Arbeitsvermittlung und soziale Betreuung von Langzeitarbeitslosen soll nach unserem Konzept Aufgabe der Kommunen sein. Über eine neue Freibetragsregelung und in Verbindung mit unserem Steuerkonzept (siehe Steuern) wird sichergestellt, dass sich die Aufnahme einer Arbeit – auch bei geringer Bezahlung – lohnt.
Das Nettoeinkommen ist bei Aufnahme einer Beschäftigung immer höher als der alleinige Transferbezug. Das Bürgergeld sorgt für ein Mindesteinkommen, das Beschäftigung fördert und Arbeitseinkommen nicht benachteiligt. Dieses Mindesteinkommen verhindert Armut besser als staatlich verordnete Mindestlöhne.


Das Nettokonzept der FDP (Bundesparteitagsbeschluss 2008)
Sozialpolitik (Bundesparteitagsbeschluss 2007)
Bürgergeld (Bundesparteitagsbeschluss 2005)
Sozialpolitik (Bundesparteitagsbeschluss 2000)

Mehr Markt im Sozialmarkt (Bundesvorstandsbeschluss 2007)
Abschlussbericht Bürgergeld (KoBüNE 2005)


Siehe auch:

Thesenpapier: Aufstiegschancen schaffen – auf dem Weg zum fairen Sozialstaat
Kurzgutachten zum Thesenpapier

Infopaket Sozialpolitik
Bürgergeld im Liberaler Brennpunkt 2008
Erklärungsvideo der FNSt zum Bürgergeld
Konzepte: Das liberale Bürgergeld
Bundestagsfraktion: Sozialpolitik

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